E-Rezept

Liebe Patienten,

seit dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept für uns verpflichtend. Bitte beachten sie, dass wir vor Erstellung eines Rezeptes am Anfang des Quartals zunächst die Krankenversichertenkarte einlesen müssen. Ohne Versichertenkarte ist die Erstellung eines Rezeptes nun nicht mehr möglich! Bitte denken sie auch bei Bestellungen online oder per Anrufbeantworter daran! Für alle weiteren Rezepte in dem laufenden Quartal ist dann jedoch kein erneutes Einlesen der Karte erforderlich.

Aufgrund des extrem hohen Anteils von Nachfragen per Telefon oder Email kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung und längeren Wartezeiten kommen. Emails werden in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen beantwortet. Wir bitten um ihr Verständnis.